News
Vereinheitlichung der
Fristen bei der
Widerrufsbelehrung
Der Gesetzgeber hat die
Dauer des Widerrufsrechts
angeglichen. Bislang
fielen
die Fristen auseinander,
weil der Händler vor
Vertragsschluss belehren
musste. Dies war bei eBay
nicht möglich, weil der
Kunde vor Vertragsschluss ja
gar nicht bekannt sein
konnte.
Dies wird nun dadurch
geändert, dass es auch
ausreichend sein soll, wenn
der Kunde "unverzüglich nach
Vertragsschluss" über sein
Widerrufsrecht belehrt wird,
die Belehrung also in der
ersten Mail nach
Auktionsende erfolgt.
Damit kommen auch eBay-Händler
in den Genuß der
14-Tage-Frist.
Anpassung notwendig
Durch diese gesetzlichen
Änderungen wird im Juni
nahezu zwingend eine
Überprüfung der bisher
verwendeten Belehrung
erforderlich. Sie sollten
sich zu diesem Bereich durch
einen Anwalt oder Fachanwalt
beraten lassen.