BGH-Urteil
zur Verjährung
Eine grob fahrlässige
Unkenntnis
des
Beratungsfehlers eines
Anlageberaters oder der
unrichtigen Auskunft eines
Anlagevermittlers ergibt
sich nicht schon allein
daraus, dass es der
Anleger unterlassen hat,
den ihm überreichten
Emissionsprospekt
durchzulesen und auf diese
Weise die Ratschläge und
Auskünfte des
Anlageberaters oder -vermittlers
auf ihre Richtigkeit hin
zu kontrollieren.
BGH,
Urteil vom 8. Juli 2010 -
III ZR 249/09 - OLG Köln