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News

Vereinheitlichung der Fristen bei der Widerrufsbelehrung

Der Gesetzgeber hat die Dauer des Widerrufsrechts angeglichen. Bislang fielen die Fristen auseinander, weil der Händler vor Vertragsschluss belehren musste. Dies war bei eBay nicht möglich, weil der Kunde vor Vertragsschluss ja gar nicht bekannt sein konnte.

Dies wird nun dadurch geändert, dass es auch ausreichend sein soll, wenn der Kunde "unverzüglich nach Vertragsschluss" über sein Widerrufsrecht belehrt wird, die Belehrung also in der ersten Mail nach Auktionsende erfolgt.

Damit kommen auch eBay-Händler in den Genuß der 14-Tage-Frist.

Anpassung notwendig

Durch diese gesetzlichen Änderungen wird im Juni nahezu zwingend eine Überprüfung der bisher verwendeten Belehrung erforderlich. Sie sollten sich zu diesem Bereich durch einen Anwalt oder Fachanwalt beraten lassen.


 

Willkommen Anwaltskanzlei Grunenberg

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