Bessere Aussichten für VW-Diesel-Geschädigte

Bessere Erfolgsaussichten für geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen

Das Landgericht Würzburg hat VW wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt – nicht den Händler, sondern den Hersteller selbst. Das ist eine neue Wendung im Dieselskandal.

VW muss dem Käufer Kaufpreis zurückerstatten.

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat das Landgericht Würzburg den Volkswagen Konzern verurteilt, ein Dieselauto mit manipuliertem Motor zurückzunehmen. Das Gericht benutzt deutliche Worte für das Verhalten des Autoherstellers.

Ein Käufer hatte einen neuen Tiguan Sport mit Zwei-Liter-Dieselmotor im Mai 2013 direkt bei Volkswagen in Wolfsburg für 28.769,12 Euro gekauft.

Der Käufer fühlt sich von VW bei Abschluss des Kaufvertrags über die Abgas- und Emissionswerte seines neuen Autos arglistig getäuscht. Hätte er gewusst, dass die angegebenen Werte manipuliert waren, hätte er sich nicht für den Wagen entschieden, argumentierte er. Das Fahrzeug  sei daher mangelhaft. VW hingegen betonte, das Auto sei technisch sicher und gebrauchstauglich und der Fahrer nutze es auch. Außerdem würden alle Wagen mit diesem Dieselmotor kostenlos  mit Software-Updates nachgerüstet.

Das Landgericht gab dem Autokäufer Recht. Der Konzern muss das Auto zurücknehmen und 24.342,12 Euro zahlen. Die Differenz von 4.427 Euro zwischen Kauf- zum Rücknahmepreis trägt der Kunde, weil er den Wagen in den vergangenen Jahren genutzt hat.

Der VW-Konzern “hat den Käufer darüber getäuscht, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgten, während sie tatsächlich erschlichen wurde”, heißt es in dem Urteil wörtlich. Denn er habe das Auto mit einer manipulierten Motorensoftware in Verkehr gebracht, ohne hierüber aufzuklären. Es sei “davon auszugehen, dass kein verständig und halbwegs wirtschaftlich denkender Kunde als Käufer ein solches sachmängelbehaftetes Fahrzeug erwirbt”.

Das Verhalten des Konzerns sei sittenwidrig und verwerflich, da er eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern auch die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt habe.

Anders als andere deutsche Gerichte sieht das Landgericht Würzburg den VW-Vorstand in der Verantwortung: Entweder habe die Konzernleitung selbst von den Manipulationen gewusst und sie gebilligt, oder sie sei ihren Leitungs- und Kontrollaufgaben nicht nachgekommen, urteilen die Richter. Deshalb hafte der Konzern. Dass die VW-Führung ihre Kenntnis bestritt und die Vorgänge als “Maßnahmen von Mitarbeitern” bezeichnet, kritisierte das Gericht als “auffällig unzureichend“.