VW Diesel-Skandal und kein Ende!

VW bzw. Audi rufen jetzt auch alle 3-Liter-Diesel, Audi 3.0 TDI (EA 897) Motoren zur Umrüstung in die Werkstätten.

Hintergrund ist, dass das Kraftfahrtbundesamt die Audi AG ultimativ aufgefordert hat, die Unregelmäßigkeiten am Emissionsminderungssystem zu beseitigen.

Ebenso wie bei den Motoren mit der Bezeichnung EA 189 wurde auch bei den größeren Dieselmotoren eine Software verbaut, welche die Stickoxid-Werte (NOx) der Abgase auf dem Prüfstand zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte optimiert. Die Software erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte oder im üblichen Straßenverkehr befindet. Unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr ist die Software nicht im Betrieb.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den verpflichtenden Rückruf wegen illegaler Abschalteinrichtungen angeordnet. Der AUDI AG ist aufgegeben worden, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmepakets durch das KBA zu entfernen. Die Entwicklung und das Inverkehrbringen des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs zur Erlangung einer EG-Typengenehmigung stellt nach Auffassung vieler Obergerichte eine sittenwidrige Handlung dar. Die Manipulationen und falschen Angaben gegenüber den Behörden und gegenüber den Kunden begründen eine sittenwidrige Schädigung (OGL Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.09.2019 – 17 U 45/19).

Update 19.03.2021

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Abgasskandal bei Pkw der Marke Audi (Urt. v. 08.03.2021, Az. VI ZR 505/19) ist die Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbstständiger Konzern-Gesellschaften nicht ohne Weiteres möglich. Die Karlsruher Richter begründen dies mit einem Erst-Recht Schluss: Wenn schon eine “mosaikartige” Zusamensetzung des Wissens im Rahmen einer juristischen Person nicht ausreiche, um eine bewusste Täuschung anzunehmen, könne dies erst recht nicht genügen wenn eine Täuschung nur für VW, nicht aber für Audi dargelegt und beweisen werden kann.

Das Urteil zeigt erneut, dass es einer intensiven rechtlichen Prüfung und Beratung im jeweiligen Einzelfall bedarf. Ob dies Audi-Käufern gegenüber dem VW-Konzern jegliche Hoffnungen auf Schadensersatz zunichte macht, bleibt hingegen weiter offen.

Sparkasse Schweinfurt-Haßberge kündigt Prämiensparverträge S-Prämiensparen flexibel

Die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge kündigt ihre in hauptsächlich den Neunzigerjahren abgeschlossenen Prämiensparverträge und beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2019, Aktenzeichen: XI ZR 345/18.

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil den Sparkassen das Recht zugestanden, Verträge, für die keine Laufzeit vereinbart war, die aber die letzte Prämienstufe erreicht haben, zu kündigen.

In bestimmten Einzelfällen, z. B. bei expliziter Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, gilt dies jedoch möglicherweise nicht. Diese Rechtsansicht wurde nunmehr auch vom OLG Dresden , Urteil vom 21.11.2019 – 8 U 1770/18 bestätigt. Das OLG Dresden erklärte die Kündigung für unwirksam und verurteilte die Sparkasse zur Zahlung der vereinbarten Prämien und Zinsen über die gesamte Vertragslaufzeit.

Bessere Aussichten für VW-Diesel-Geschädigte

Bessere Erfolgsaussichten für geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen

Das Landgericht Würzburg hat VW wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt – nicht den Händler, sondern den Hersteller selbst. Das ist eine neue Wendung im Dieselskandal.

VW muss dem Käufer Kaufpreis zurückerstatten.

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat das Landgericht Würzburg den Volkswagen Konzern verurteilt, ein Dieselauto mit manipuliertem Motor zurückzunehmen. Das Gericht benutzt deutliche Worte für das Verhalten des Autoherstellers.

Ein Käufer hatte einen neuen Tiguan Sport mit Zwei-Liter-Dieselmotor im Mai 2013 direkt bei Volkswagen in Wolfsburg für 28.769,12 Euro gekauft.

Der Käufer fühlt sich von VW bei Abschluss des Kaufvertrags über die Abgas- und Emissionswerte seines neuen Autos arglistig getäuscht. Hätte er gewusst, dass die angegebenen Werte manipuliert waren, hätte er sich nicht für den Wagen entschieden, argumentierte er. Das Fahrzeug  sei daher mangelhaft. VW hingegen betonte, das Auto sei technisch sicher und gebrauchstauglich und der Fahrer nutze es auch. Außerdem würden alle Wagen mit diesem Dieselmotor kostenlos  mit Software-Updates nachgerüstet.

Das Landgericht gab dem Autokäufer Recht. Der Konzern muss das Auto zurücknehmen und 24.342,12 Euro zahlen. Die Differenz von 4.427 Euro zwischen Kauf- zum Rücknahmepreis trägt der Kunde, weil er den Wagen in den vergangenen Jahren genutzt hat.

Der VW-Konzern “hat den Käufer darüber getäuscht, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgten, während sie tatsächlich erschlichen wurde”, heißt es in dem Urteil wörtlich. Denn er habe das Auto mit einer manipulierten Motorensoftware in Verkehr gebracht, ohne hierüber aufzuklären. Es sei “davon auszugehen, dass kein verständig und halbwegs wirtschaftlich denkender Kunde als Käufer ein solches sachmängelbehaftetes Fahrzeug erwirbt”.

Das Verhalten des Konzerns sei sittenwidrig und verwerflich, da er eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern auch die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt habe.

Anders als andere deutsche Gerichte sieht das Landgericht Würzburg den VW-Vorstand in der Verantwortung: Entweder habe die Konzernleitung selbst von den Manipulationen gewusst und sie gebilligt, oder sie sei ihren Leitungs- und Kontrollaufgaben nicht nachgekommen, urteilen die Richter. Deshalb hafte der Konzern. Dass die VW-Führung ihre Kenntnis bestritt und die Vorgänge als “Maßnahmen von Mitarbeitern” bezeichnet, kritisierte das Gericht als “auffällig unzureichend“.